Amtliches Regelwerk · Gilt für alle Fraktionen
Fraktionsregelwerk
Das Fraktionsregelwerk von EdelweissRP: Grundlage für das Zusammenspiel aller Fraktionen: Konflikte, Bad- und Crime-Fraktionen, Blood-In/Out, Krieg, Bündnisse und staatliche Fraktionen.
EdelweissRP – Fraktionsregelwerk
Vorwort
Dieses Regelwerk bildet die Grundlage für das Zusammenspiel aller Fraktionen auf dem Server. Es dient dazu, ein faires, realistisches und spannendes Roleplay zu gewährleisten.
Der gesunde Menschenverstand ist bei der Anwendung stets zu berücksichtigen. Das bewusste Ausnutzen von Regelungslücken ist untersagt und kann sanktioniert werden.
Alle Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, sich mit den für sie geltenden Regelungen vertraut zu machen. Das Regelwerk gilt unabhängig von Rang, Position oder Funktion innerhalb einer Fraktion.
§1 – Allgemeine Fraktionsregeln
1.1 Verhalten
- Jeder Spieler hat seinen Charakter entsprechend der jeweiligen Fraktion auszuspielen.
- Individuelle Interpretationen sind erlaubt, solange sie dem Konzept, der Ausrichtung und dem realistischen Auftreten der Fraktion nicht widersprechen.
- Das Fraktionskonzept darf nicht dazu genutzt werden, Regelungen zu umgehen oder sich spielerische Vorteile zu verschaffen.
1.2 Beitritt
- Der Beitritt zu einer offiziellen Fraktion erfolgt ausschließlich über ein geregeltes Bewerbungsverfahren.
- Eine Aufnahme gegen den Willen oder ohne Zustimmung der betroffenen Person ist untersagt.
1.3 Austritt
- Ein Austritt aus einer Fraktion muss grundsätzlich im Roleplay begründet und ausgespielt werden.
- Ausnahmen bestehen bei Inaktivität oder Entscheidungen des Serverteams.
- Die Rückgabe aller staatlichen Fraktionsgegenstände (Fahrzeuge, Waffen, Ausrüstung etc.) innerhalb eines Tages nach dem Austritt ist Pflicht.
1.4 Fraktionsgröße
- Bad-Fraktionen dürfen maximal 15 Mitglieder haben.
- Staatliche Fraktionen dürfen maximal 20 Mitglieder haben.
- Anwärter und Rekruten zählen zur maximalen Personalstärke.
1.5 Zivilistische Gruppierungen
- Zivilisten dürfen sich für illegale Roleplay-Situationen zusammenschließen.
- Maximal 3 Personen dürfen sich zu einer solchen Gruppierung zusammenschließen.
- Offizielle illegale Gruppen ab 4 Personen müssen beantragt werden.
1.6 Fraktionskasse und Lager
- Die Fraktionskasse darf nur mit Zustimmung der Head-Ebene entleert werden.
1.7 Provozieren und Baiten
- Provokationen sind im Hinblick auf sinnvolles RP erlaubt, nicht jedoch zur Erzeugung künstlicher Konflikte.
1.8 Fraktionskleidung
- Fraktionskleidung muss dem Konzept der jeweiligen Fraktion entsprechen.
§2 – Konflikte und Beschwerden
2.1 Konfliktlösung
- Verbale oder non-lethale Lösungen sind zu priorisieren.
- Gewalt erfordert einen klaren RP-Hintergrund.
2.2 Beschwerden
Beschwerden müssen grundsätzlich über folgende Kette geklärt werden:
- Klärung zwischen den Leadern
- Einbindung der Gegenpartei
- Administrative Klärung
§3 – Bad-Fraktionen
3.1 Fahrzeuge
- Vorhandene Fraktionsfahrzeuge sind für Aktionen zu verwenden.
3.2 Mitglieder
- Maximal 15 Mitglieder pro Bad-Fraktion.
- Maximal 10 Spieler dürfen gleichzeitig an einer Aktion teilnehmen.
3.3 Aufbauschutz
- Neue Bad-Fraktionen erhalten 7 Tage Aufbauschutz.
3.4 Legale Unternehmen
- Führt eine Bad-Fraktion ein legales Unternehmen, so ist dieses auch entsprechend zu bespielen.
- Über das Unternehmen sowie dessen Gebäude bzw. Grundstück dürfen keine illegalen Aktivitäten durchgeführt werden.
Hinweis: Werden legale Unternehmen für kriminelle Zwecke genutzt, können diese durch das PD geschlossen werden.
§4 – Crime-Fraktionen
4.1 Gangs
- Mitgliedermarken müssen sichtbar und durch mindestens zwei Kleidungsstücke in der entsprechenden Farbe nachweisbar sein.
4.2 Motorcycle Clubs
- Mitglieder müssen ihre Kutte tragen.
4.3 Mafien und Kartelle
- Der soziale Status und das Verhalten sind realistisch auszuspielen.
§5 – Blood-In / Blood-Out – Aufnahme & Austritt
5.1 Blood-In / Aufnahme
- Das Blood-In bezeichnet die Aufnahme als Mitglied in eine kriminelle Fraktion.
- Das gesamte Blood-In muss als Video dokumentiert werden.
5.2 Blood-Out / Austritt
- Ein Blood-Out ist nur dann gültig, wenn zuvor auch ein Blood-In stattgefunden hat.
- Der Blood-Out stellt einen endgültigen Austritt aus der Fraktion dar.
- Mit dem Blood-Out gelten alle internen Informationen der Fraktion als verloren.
- Das gesamte Blood-Out muss als Video dokumentiert werden.
5.3 Inaktivität
- Nach 14 Tagen unangekündigter Inaktivität kann ein Blood-Out in Abwesenheit durchgeführt werden.
5.4 Wechsel in eine andere Fraktion
Wechsel von Bad-Fraktion zu Bad-Fraktion
Ein Wechsel ist möglich, wenn:
- ein ausreichender und nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht.
- zwischen Blood-Out und Blood-In mindestens 14 Tage vergangen sind.
Wechsel von Bad-Fraktion zu staatlicher Fraktion
- Ein Wechsel von einer Bad-Fraktion zu einer staatlichen Fraktion ist nicht ohne Weiteres möglich.
- Hierzu ist ein Support-Ticket zu eröffnen.
- Das Team entscheidet abhängig von der jeweiligen Situation.
Wechsel von staatlicher Fraktion zu staatlicher Fraktion
Ein Wechsel ist möglich, wenn:
- ein ausreichender und nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht.
- zwischen Kündigung und Neueinstellung mindestens 7 Tage vergangen sind.
- Die Fraktionsverwaltung kann in besonderen Fällen eine Sondergenehmigung erteilen.
§6 – Auflösung der Fraktion
6.1 Eigene Auflösung
- Fraktionen, sowohl kriminelle als auch gewerbliche, können sich selbst auflösen.
- Hierüber ist die Fraktionsverwaltung zu informieren.
- Fraktionen, sowohl kriminelle als auch gewerbliche, können an andere Spieler weitergegeben werden.
- Auch hierüber ist die Fraktionsverwaltung zu informieren.
- Bei unangemeldeter Inaktivität des Fraktionsleaders von 30 Tagen kann durch die Fraktionsverwaltung die Übernahme der Fraktion durch ein Mitglied der Fraktion beantragt werden.
6.2 Auflösung durch Fraktionsverwaltung / Projektleitung
- Bei mehrfachen groben Verstößen gegen die Fraktionsregeln sowie die Serverregeln behält sich das Team das Recht vor, eine Fraktion zu löschen.
- Bei nicht angemeldeter Inaktivität wird die Fraktion sowie alle Fahrzeuge und Lager inklusive Inhalt nach 30 Tagen gelöscht.
§7 – Staatliche und neutrale Fraktionen
7.1 Allgemeines
- Staatsfraktionen müssen sich entsprechend realistisch verhalten.
7.2 Fahrzeuge und Waffen
- Es dürfen ausschließlich vorgesehene Fahrzeuge und Waffen eingesetzt werden.
7.3 Aggressionen zwischen Staatsfraktionen
- Konflikte werden durch die ranghöchsten Mitglieder der jeweiligen Fraktionen geklärt.
§8 – Krieg
8.1 Allgemeines
- Kriege dürfen ausschließlich von den Leadern der Bad-Fraktionen ausgelöst werden.
8.2 Kriegsforderung
- Die maximale Kriegsforderung beträgt 500.000 $.
§9 – Bündnisse
9.1 Allgemeines
- Bündnisse dürfen geschlossen werden, sofern ein klar erkennbarer RP-Hintergrund besteht.
- Bündnisse dürfen ausschließlich durch die Leader geschlossen werden.
- Bündnisse dürfen maximal für 7 Tage geschlossen werden.
- Dauerhafte Bündnisse müssen bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
§10 – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
In unklaren Situationen entscheidet die Serverleitung oder Fraktionsverwaltung.
Alle Regelungen sind stets im Sinne eines fairen und realistischen Roleplays anzuwenden.